Geflügelhalter im Fläming in Alarmbereitschaft: Veterinäramt warnt vor „atypischer Geflügelpest“
- Redaktion

- vor 4 Tagen
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Luckenwalde – Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming warnt aktuell vor der meldepflichtigen Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND). Hintergrund sind mehrere Fälle in Brandenburg und Deutschland, die auch für Geflügelhaltungen im Fläming Folgen haben könnten.
Noch ist im Landkreis Teltow-Fläming kein Ausbruch bestätigt worden. Dennoch mahnt das Veterinäramt zur Vorsicht und fordert Geflügelhalter dazu auf, Impfstatus und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu überprüfen.
Ausbruch im Nachbarlandkreis – Tausende Tiere getötet
Ende Februar 2026 wurde die Krankheit in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oder-Spree nachgewiesen. Dort war zuvor eine ungewöhnlich hohe Sterblichkeit mit unspezifischen Symptomen festgestellt worden. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung mussten rund 23.000 Tiere getötet werden.
Parallel dazu wurde am 3. März im Landkreis Dahme-Spreewald der Verdacht auf Newcastle Disease in einem Legehennenbetrieb amtlich festgestellt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, müsste der Landkreis eine Schutz- und Überwachungszone einrichten. Diese könnte bis in den nördlichen Landkreis Teltow-Fläming hineinreichen.
In diesem Fall wäre auch im Fläming mit zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen – etwa mit einer Aufstallungspflicht für Geflügel sowie weiteren Einschränkungen für Halter.
Veterinäramt: Impfung ist Pflicht
Das Veterinäramt erinnert deshalb ausdrücklich daran, dass für Hühner und Puten eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit gesetzlich vorgeschrieben ist.
Besonders angesprochen sind auch private Hobbyhaltungen.
Amtstierärztin Dr. Silke Neuling warnt:
„Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation. Die Impfpflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument der Seuchenprävention.“
Die Impfstoffe müssten über betreuende Tierarztpraxen verabreicht werden, damit ein wirksamer Schutz gewährleistet sei.
Abgabe von Geflügel nur mit tierärztlicher Bescheinigung
Wer Hühner oder Truthühner verkaufen, tauschen oder auf Geflügelmärkten und Ausstellungen präsentieren möchte, benötigt eine tierärztliche Bescheinigung.
Aus dieser muss hervorgehen, dass der Herkunftsbestand regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde. Ohne diesen Nachweis dürfen Tiere nicht in andere Bestände abgegeben werden.
Kontrollen im Landkreis werden verstärkt
Das Veterinäramt kündigt außerdem verstärkte Kontrollen in Geflügelhaltungen im Landkreis Teltow-Fläming an. Ziel sei es, eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu verhindern.
Halter sollten insbesondere folgende Punkte beachten:
strikte Biosicherheitsmaßnahmen
Kontrolle von Personenkontakten und Schutzkleidung
Vorsicht beim Fahrzeug- und Geräteeinsatz
schnelle Meldung bei ungeklärten Todesfällen oder Leistungseinbrüchen
Bei Verdachtsfällen werden Amtstierärzte den Bestand untersuchen und Proben für Laboranalysen entnehmen.
Geflügelhaltung muss gemeldet werden
Das Veterinäramt weist zudem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung anzeigepflichtig ist – unabhängig davon, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine kleine Hobbyhaltung handelt.
Halter, die ihre Tiere bisher nicht gemeldet haben, sollen dies umgehend nachholen.
Hintergrund: Was ist die Newcastle-Krankheit?
Die Newcastle-Krankheit gilt als hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten, gelegentlich aber auch andere Haus- und Wildvögel.
Typische Symptome können unter anderem sein:
Durchfall
Atemnot
Lähmungen
plötzliche Todesfälle im Bestand
Die Krankheit wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet, da ihre Symptome teilweise der Geflügelpest ähneln.
Übertragen wird das Virus nicht nur direkt zwischen Tieren, sondern auch indirekt – etwa über Eier, Fleisch, Fahrzeuge, Gerätschaften, Kleidung oder Schuhe. Auch Wildvögel und Schadnager können eine Rolle bei der Verbreitung spielen.
Kontakt zum Veterinäramt Teltow-Fläming
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608 2225
Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
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