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Geflügelhalter im Fläming in Alarmbereitschaft: Veterinäramt warnt vor „atypischer Geflügelpest“

Luckenwalde – Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming warnt aktuell vor der meldepflichtigen Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND). Hintergrund sind mehrere Fälle in Brandenburg und Deutschland, die auch für Geflügelhaltungen im Fläming Folgen haben könnten.


Noch ist im Landkreis Teltow-Fläming kein Ausbruch bestätigt worden. Dennoch mahnt das Veterinäramt zur Vorsicht und fordert Geflügelhalter dazu auf, Impfstatus und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu überprüfen.


Ausbruch im Nachbarlandkreis – Tausende Tiere getötet

Ende Februar 2026 wurde die Krankheit in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oder-Spree nachgewiesen. Dort war zuvor eine ungewöhnlich hohe Sterblichkeit mit unspezifischen Symptomen festgestellt worden. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung mussten rund 23.000 Tiere getötet werden.


Parallel dazu wurde am 3. März im Landkreis Dahme-Spreewald der Verdacht auf Newcastle Disease in einem Legehennenbetrieb amtlich festgestellt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, müsste der Landkreis eine Schutz- und Überwachungszone einrichten. Diese könnte bis in den nördlichen Landkreis Teltow-Fläming hineinreichen.


In diesem Fall wäre auch im Fläming mit zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen – etwa mit einer Aufstallungspflicht für Geflügel sowie weiteren Einschränkungen für Halter.


Veterinäramt: Impfung ist Pflicht

Das Veterinäramt erinnert deshalb ausdrücklich daran, dass für Hühner und Puten eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit gesetzlich vorgeschrieben ist.

Besonders angesprochen sind auch private Hobbyhaltungen.


Amtstierärztin Dr. Silke Neuling warnt:

„Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation. Die Impfpflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument der Seuchenprävention.“


Die Impfstoffe müssten über betreuende Tierarztpraxen verabreicht werden, damit ein wirksamer Schutz gewährleistet sei.


Abgabe von Geflügel nur mit tierärztlicher Bescheinigung

Wer Hühner oder Truthühner verkaufen, tauschen oder auf Geflügelmärkten und Ausstellungen präsentieren möchte, benötigt eine tierärztliche Bescheinigung.


Aus dieser muss hervorgehen, dass der Herkunftsbestand regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde. Ohne diesen Nachweis dürfen Tiere nicht in andere Bestände abgegeben werden.


Kontrollen im Landkreis werden verstärkt

Das Veterinäramt kündigt außerdem verstärkte Kontrollen in Geflügelhaltungen im Landkreis Teltow-Fläming an. Ziel sei es, eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu verhindern.

Halter sollten insbesondere folgende Punkte beachten:

  • strikte Biosicherheitsmaßnahmen

  • Kontrolle von Personenkontakten und Schutzkleidung

  • Vorsicht beim Fahrzeug- und Geräteeinsatz

  • schnelle Meldung bei ungeklärten Todesfällen oder Leistungseinbrüchen


Bei Verdachtsfällen werden Amtstierärzte den Bestand untersuchen und Proben für Laboranalysen entnehmen.


Geflügelhaltung muss gemeldet werden

Das Veterinäramt weist zudem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung anzeigepflichtig ist – unabhängig davon, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine kleine Hobbyhaltung handelt.


Halter, die ihre Tiere bisher nicht gemeldet haben, sollen dies umgehend nachholen.


Hintergrund: Was ist die Newcastle-Krankheit?

Die Newcastle-Krankheit gilt als hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten, gelegentlich aber auch andere Haus- und Wildvögel.

Typische Symptome können unter anderem sein:

  • Durchfall

  • Atemnot

  • Lähmungen

  • plötzliche Todesfälle im Bestand


Die Krankheit wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet, da ihre Symptome teilweise der Geflügelpest ähneln.


Übertragen wird das Virus nicht nur direkt zwischen Tieren, sondern auch indirekt – etwa über Eier, Fleisch, Fahrzeuge, Gerätschaften, Kleidung oder Schuhe. Auch Wildvögel und Schadnager können eine Rolle bei der Verbreitung spielen.


Kontakt zum Veterinäramt Teltow-Fläming

Telefon: 03371 608 2225

Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

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