Geflügelpest amtlich festgestellt
- Redaktion

- 3. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Trebbin – Im Landkreis Teltow-Fläming ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
Bei einem privaten Geflügelhalter in Trebbin wurde das hochpathogene Aviäre Influenzavirus H5N1 nachgewiesen.
Die Erkrankung wurde am 1. Februar 2026 durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt.
Verdacht nach Tierverlusten – Virus eindeutig nachgewiesen
Ausgangspunkt war ein Hinweis einer Tierhalterin am Freitag, 30. Januar.
In ihrem Bestand mit rund 70 Tieren – darunter Hühner, Enten, Gänse, Tauben und ein Pfau – waren mehrere Tiere verendet.
Nach Angaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes war wenige Tage zuvor eine Wildgans in den Bestand gelangt und dort verendet.
Mitarbeitende des Veterinäramtes suchten den Hof umgehend auf, entnahmen Proben und leiteten diese an das Landeslabor Berlin-Brandenburg weiter.
Bereits am 31. Januar wurde in allen untersuchten Proben das Virus nachgewiesen, der Verdacht auf Geflügelpest ausgesprochen und der betroffene Bestand sowie ein Kontaktbestand im Umkreis von 200 Metern tierschutzgerecht getötet.
Schutz- und Überwachungszone wird eingerichtet
Mit dem positiven Bestätigungsbefund des Friedrich-Löffler-Instituts gilt der Ausbruch nun als amtlich festgestellt.
Das Veterinäramt richtet eine Schutzzone (drei Kilometer) sowie eine Überwachungszone (zehn Kilometer) rund um den betroffenen Betrieb ein. Die genauen Grenzen und verbindlichen Maßnahmen sollen am 3. Februar 2026 auf der Internetseite des Landkreis Teltow-Fläming veröffentlicht werden.
Bereits jetzt steht fest: In den betroffenen Zonen gilt wieder eine Stallpflicht. Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben, die Fütterung muss im Stall erfolgen.
Veterinäramt mahnt zu erhöhter Biosicherheit
Alle Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis werden dringend aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu verschärfen.
Dazu zählen unter anderem das Wechseln von Schuhen und Kleidung vor und nach dem Betreten des Stalls sowie gründliches Händewaschen und Desinfizieren. Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen und zu Wildvögeln – insbesondere im Umfeld des Blankensees – sollten strikt vermieden werden.
Anmeldung beim Veterinäramt ist Pflicht
Das Veterinäramt weist zudem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung – unabhängig von der Anzahl der Tiere – meldepflichtig ist. Nicht angemeldete Bestände erhalten im Seuchenfall keine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse.
Zudem müssen betroffene Halter die Kosten der Tierseuchenbekämpfung selbst tragen.
Kontakt: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming:
Telefon: 03371 608 2225
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
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