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Geflügelpest auf dem Vormarsch: Neue Schutzregeln für den Landkreis

Landkreis Teltow-Fläming - Die Lage rund um die atypische Geflügelpest bleibt in der Region angespannt: Der Landkreis Teltow-Fläming hat seine Tierseuchenallgemeinverfügung erneut anpassen müssen.


Grund sind weitere Fälle im Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald und die daraus folgende Ausbreitung der Restriktionsgebiete. Veröffentlicht wurde die aktuelle Regelung im Amtsblatt 9/2026 des Landkreises.


Dynamische Lage im Süden des Landkreises

Besonders betroffen ist nach Angaben des Landkreises der Bereich rund um den Motzener See. Dieser liege nun fast vollständig in der Schutzzone. Deshalb sei auch das Restriktionsgebiet auf dem Gebiet von Teltow-Fläming angepasst worden.


Der Landkreis weist zugleich darauf hin, dass es sich um ein dynamisches Geschehen handele und die Schutz- und Überwachungszonen jederzeit erneut vergrößert werden könnten.


Diese Regeln gelten jetzt für Tierhalter

Für die betroffenen Bereiche gelten einheitliche Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen.

Dazu gehören insbesondere ein Aufstallungsgebot beziehungsweise die Pflicht zur geschützten Absonderung von Geflügel, ein Verbringungsverbot für Tiere und bestimmte Erzeugnisse, die tägliche Eigenüberwachung der Bestände, Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung, verschärfte Hygiene- und Biosicherheitsvorgaben sowie eine Aufzeichnungspflicht.


Wer Geflügel oder andere gehaltene Vögel in der Schutzzone hält, muss zudem damit rechnen, kurzfristig Besuch vom Veterinäramt zu bekommen. Dort sind klinische Untersuchungen und Probenahmen angekündigt.


Für Menschen kaum gefährlich – für Bestände aber hochriskant

Die Newcastle-Krankheit, auch atypische Geflügelpest genannt, wird durch ein aviäres Paramyxovirus verursacht. Fast alle Vogelarten können sich infizieren. Beim Haushuhn reicht das Spektrum laut Landkreis von milden Verläufen bis hin zu plötzlichen Todesfällen ganzer Bestände.


Als mögliche Hinweise nennt die Kreisverwaltung unter anderem erhöhte Sterblichkeit, einen Abfall der Legeleistung, Atemwegsprobleme, Durchfall sowie nervöse Auffälligkeiten.


Für Menschen gilt das Virus grundsätzlich als ungefährlich. Nur bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren könne es in Einzelfällen zu Bindehautentzündungen kommen.


Veterinäramt bittet um Aufmerksamkeit

Ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit macht nach den geltenden Vorgaben die Einrichtung einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern rund um den betroffenen Bestand erforderlich.


Die konkreten Grenzen legt das zuständige Veterinäramt fest. Geflügelhalter im Landkreis sollten die aktuelle Lage deshalb genau verfolgen und die veröffentlichten Vorgaben strikt einhalten.


Ansprechpartner ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming in Luckenwalde.

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