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Geflügelpest im Landkreis: 30-Tage-Frist rund um Trebbin läuft – Maßnahmen gelten weiter

Trebbin / Landkreis Teltow-Fläming - Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest hat im Landkreis Teltow-Fläming eine wichtige Frist begonnen:


Seit dem 10. März 2026 läuft die 30-tägige Beobachtungsphase, nach deren Ablauf die Schutz- und Überwachungszone rund um Trebbin aufgehoben werden könnte.


Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises hin.


Hintergrund ist ein Geflügelpestfall in einem Geflügelbestand in Trebbin, der Anfang Februar festgestellt worden war. Daraufhin erließ der Landkreis am 3. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung.


Diese legte eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone fest und ordnete verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche an. Dazu gehören unter anderem Verbringungsverbote für Geflügel und bestimmte Produkte sowie strenge Aufstallungspflichten.


Warum die Frist erst jetzt begonnen hat

Die 30-Tage-Frist startet erst, wenn im betroffenen Betrieb alle vorgeschriebenen Maßnahmen vollständig umgesetzt wurden. Dazu zählen insbesondere Reinigung, Desinfektion und die Bekämpfung von Schadnagern, die anschließend vom Veterinäramt kontrolliert werden müssen.


Nach Angaben der Kreisverwaltung konnten die notwendigen Desinfektionsarbeiten auf den Freiflächen witterungsbedingt erst später durchgeführt werden. Am 9. März 2026 bestätigte das Veterinäramt schließlich, dass sämtliche Maßnahmen im Ausbruchsbetrieb ordnungsgemäß umgesetzt worden sind.


Damit begann die 30-tägige Frist offiziell am 10. März 2026. Sie endet – sofern keine neuen Fälle auftreten – voraussichtlich am 9. April 2026.


Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin verpflichtend

Trotz des Fristbeginns gelten die bisherigen Vorgaben weiterhin uneingeschränkt. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone müssen ihre Tiere weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen halten.


Diese müssen so gestaltet sein, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.


Darüber hinaus bleiben mehrere Einschränkungen bestehen.


Unter anderem ist weiterhin die Abgabe von Geflügel, Geflügelfleisch, Federwild sowie Eiern untersagt. Zusätzlich gelten Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten sowie weitere Biosicherheitsmaßnahmen, die das Risiko einer weiteren Ausbreitung minimieren sollen.


Dank an die Geflügelhalter im Landkreis

Das Veterinäramt bedankt sich ausdrücklich bei den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern im Landkreis für die konsequente Umsetzung der Maßnahmen.


Durch die Einhaltung der Vorschriften leisten sie nach Einschätzung der Behörde einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Seuchengeschehens.


Ob und wann die Schutz- und Überwachungszone endgültig aufgehoben wird, hängt maßgeblich davon ab, ob in den kommenden Wochen weitere Fälle der Geflügelpest auftreten.


Die offizielle Aufhebung soll anschließend durch den Landkreis über das Internet sowie über regionale Medien bekanntgegeben werden.


Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises wenden.

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