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Geflügelpest-Regeln aufgehoben: Landkreis hebt Maßnahmen auf – eine Vorschrift bleibt bestehen

Landkreis Teltow-Fläming – Gute Nachrichten für Geflügelhalter und landwirtschaftliche Betriebe: Die im Zuge der Geflügelpest verhängten Schutzmaßnahmen sind aufgehoben.


Gleichzeitig mahnt die Verwaltung zur Aufmerksamkeit – denn eine andere Tierseuche bleibt weiterhin im Fokus.


Entwarnung nach Seuchenausbruch

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde mit Wirkung zum 9. April 2026 aufgehoben. Das teilte der Landkreis Teltow-Fläming offiziell mit.

Veröffentlicht wurde die Entscheidung im Amtsblatt 11/2026.


Damit entfallen die zuvor eingerichteten Restriktionszonen sowie sämtliche Schutzmaßnahmen, die seit Anfang Februar galten. Hintergrund war ein bestätigter Ausbruch der Geflügelpest am 1. Februar 2026 im Kreisgebiet.


Ziel der Maßnahmen war es, eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern – mit Erfolg.


Maßnahmen zeigen Wirkung

Über Wochen hinweg galten strenge Auflagen für Geflügelhalter: Stallpflicht, Einschränkungen beim Transport sowie erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen bestimmten den Alltag.


Diese Maßnahmen hätten nach Angaben der Behörden maßgeblich dazu beigetragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen.


Mit der aktuellen Entscheidung kehrt nun ein Stück Normalität zurück. Für viele Betriebe bedeutet das eine spürbare Entlastung im laufenden Betrieb.


Newcastle-Krankheit bleibt im Blick

Ganz vorbei ist die Gefahr jedoch nicht. Unverändert bestehen bleibt die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der sogenannten Newcastle-Krankheit. Diese wurde bereits im Amtsblatt 9/2026 veröffentlicht und gilt weiterhin.


Die Newcastle-Krankheit ist ebenfalls eine hochansteckende Virusinfektion bei Geflügel, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Entsprechend bleiben bestimmte Vorsichtsmaßnahmen und Regelungen weiterhin in Kraft.


Wachsamkeit bleibt gefragt

Auch wenn die Geflügelpest aktuell als eingedämmt gilt, bleibt die Situation im Bereich Tierseuchen dynamisch. Behörden rufen daher weiterhin zu erhöhter Aufmerksamkeit und zur Einhaltung bestehender Vorschriften auf.


Für Geflügelhalter bedeutet das: Entwarnung ja – aber keine vollständige Entwarnung.

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