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Fehlfahrten im Rettungsdienst: Gericht setzt Kreis klare Grenzen

Teltow-Fläming/Brandenburg - Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg sorgt die nun vorliegende schriftliche Begründung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg für neue Brisanz.


Nach Darstellung des Landkreistages Brandenburg ist in einem zentralen Punkt jetzt klar: Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze dürfen nicht einfach über die allgemeinen Rettungsdienstgebühren auf andere Nutzer umgelegt werden.


Für den Landkreis Teltow-Fläming ist das besonders heikel. Denn genau seine Rettungsdienstgebührensatzung aus dem Jahr 2020 hatte das OVG Ende Januar kassiert.


Schon damals hatte das Gericht entschieden, dass die Satzung unwirksam ist. Jetzt liegt auch die schriftliche Begründung vor – und die hat Folgen weit über den Kreis hinaus.


Gebühren nur für klar zurechenbare Leistungen

Kern der Entscheidung: Gebühren dürfen nur dort erhoben werden, wo die konkrete Leistung auch einem bestimmten Gebührenschuldner rechtlich zugerechnet werden kann.


Eine pauschale Umlage von Kosten für Einsätze, die andere verursacht haben, hält das Gericht demnach für unzulässig.


Der Landkreistag Brandenburg spricht deshalb von einer wichtigen rechtlichen Klarstellung. Bislang sei eine Finanzierungspraxis üblich gewesen, die über Jahre auch von den Krankenkassen akzeptiert worden sei.


Diese Linie sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht tragfähig.


Neue Lösung muss gefunden werden

Landrätin Kornelia Wehlan sieht in der Urteilsbegründung aber nicht nur eine Absage an die bisherige Praxis, sondern auch einen Auftrag an Politik und Aufgabenträger.


Nach ihrer Darstellung zeige das Urteil zugleich, dass Fehlfahrten und Fehleinsätze nicht grundsätzlich aus jeder Finanzierung herausfallen müssten. Vielmehr komme es nun darauf an, diese Fälle rechtlich sauber und eigenständig in einer Satzung abzubilden.


Dieser Standpunkt wird in der Presse-Information des Landkreistages ausdrücklich aufgegriffen.

Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die für die Landkreise teuer werden könnte:


Wer soll in Zukunft für Einsätze zahlen, bei denen am Ende kein Transport erfolgt oder ein Einsatz ins Leere läuft?


Brandenburg sucht nach neuem Modell

Genau an dieser Stelle beginnt die politische und finanzielle Debatte. Der Landkreistag Brandenburg will die schriftliche Urteilsbegründung nun gemeinsam mit den Landkreisen vertieft auswerten.


Geprüft werden soll, welche Folgen sich für bestehende Satzungen ergeben und wie neue Gebührentatbestände rechtssicher formuliert werden könnten. Zugleich fordern die kommunalen Spitzenvertreter, dass das Land Brandenburg die Kreise mit den daraus entstehenden Kosten nicht allein lässt.


Denn klar ist auch: Der bodengebundene Rettungsdienst gehört zur Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Wenn bisherige Finanzierungswege wegbrechen, droht zusätzlicher Druck auf kommunale Haushalte – auch in Teltow-Fläming.


Was das für Bürger bedeutet

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das Urteil zunächst vor allem eines: Die bisherige Praxis bei der Gebührenkalkulation steht auf dem Prüfstand. Wie Brandenburg das Problem künftig löst, ist offen.


Nach Berichten der vergangenen Tage läuft auf Landesebene bereits die Suche nach einem tragfähigen Modell, damit am Ende nicht Patienten für Strukturprobleme im Rettungsdienst zur Kasse gebeten werden.


Fest steht: Das Urteil aus Berlin-Brandenburg ist mehr als ein juristischer Einzelfall.


Es zwingt Land, Landkreise und Kostenträger dazu, das System der Rettungsdienstfinanzierung neu zu sortieren. Und Teltow-Fläming steht dabei plötzlich im Zentrum einer Debatte, die ganz Brandenburg betrifft.

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