Landkreis richtet Sperrzonen ein – strenge Auflagen für Tierhalter
- Redaktion

- 3. Feb.
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Trebbin / Landkreis Teltow-Fläming – Im Landkreis Teltow-Fläming ist die hochpathogene Geflügelpest ausgebrochen.
Wie das Veterinäramt mitteilt, wurde am 1. Februar 2026 ein Infektionsfall in einem Geflügelbestand in Trebbin amtlich bestätigt.
Die positiven Befunde stammen sowohl vom Landeslabor Berlin-Brandenburg als auch vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet
Unmittelbar nach der Bestätigung ordnete das Veterinäramt die Einrichtung von Sperrzonen rund um den betroffenen Betrieb an.
Festgelegt wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen Bereichen gelten ab sofort strenge Auflagen für Tierhalter.
Strenges Aufstallungsgebot für Geflügel
Für alle Halter von Geflügel und sonstigen gehaltenen Vögeln innerhalb der Schutz- und Überwachungszone gilt ein verbindliches Aufstallungsgebot.
Die Tiere müssen so untergebracht werden, dass ein Kontakt mit wildlebenden Vögeln ausgeschlossen ist.
Zulässig sind ausschließlich geschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen mit nach oben dichter Abdeckung sowie seitlichen Begrenzungen, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindern.
Weitreichende Verbote in den Sperrzonen
Darüber hinaus sind umfangreiche Verbringungs- und Vermarktungsverbote in Kraft. So dürfen keine lebenden Vögel aus einer Tierhaltung heraus oder in eine Tierhaltung hinein verbracht werden.
Auch der Verkauf oder die Abgabe von Eiern sowie von Geflügelfleisch und Federwild ist untersagt. Gleiches gilt für Erzeugnisse anderer Tiere wie Häute, Felle, Wolle, Borsten oder Federn.
Gülle, Mist und benutzte Einstreu dürfen nicht aus den Betrieben verbracht werden und müssen so gelagert werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, diese müssen jedoch schriftlich beim Veterinäramt beantragt und ausdrücklich genehmigt werden.
Klare Pflichten für Tierhalter
Das Veterinäramt weist eindringlich auf die Pflichten der Tierhalter hin. Jeder Verdacht auf Geflügelpest ist unverzüglich zu melden.
Bei erhöhter Sterblichkeit, Leistungsabfall oder Gewichtsverlust ist sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Zudem sind konsequente Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, einschließlich der Nutzung von Schutzkleidung und der strikten Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln.
Auch Halter von Zier- oder Greifvögeln werden dringend zu entsprechenden Schutzmaßnahmen aufgefordert.
Anzeigepflicht gilt auch für kleine Bestände
Erneut erinnert das Veterinäramt an die gesetzliche Anzeigepflicht von Geflügelhaltungen. Diese gilt ausdrücklich auch für kleine Bestände und einzelne Tiere.
Nur so könne im Seuchenfall schnell und gezielt reagiert werden.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am 4. Februar 2026, dem Tag nach ihrer Bekanntmachung, in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung durch das Veterinäramt des Landkreis Teltow-Fläming.
Kontakt: Veterinäramt Teltow-Fläming:
Telefon: 03371 608-2225
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
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