Neue Tierseuchen-Verfügung: Landkreis reagiert auf Newcastle-Fall – was sich jetzt ändert
- Redaktion

- vor 20 Stunden
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Landkreis Teltow-Fläming - Der Landkreis Teltow-Fläming hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit erlassen.
Die Maßnahmen gelten seit 5. März 2026 und betreffen eine Überwachungszone, die teilweise in den Landkreis hineinreicht.
Damit reagiert die Kreisverwaltung auf einen am 4. März 2026 bestätigten Ausbruch der Krankheit in einem Geflügelbestand im Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald.
Rund um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet – letztere reicht bis in Teile von Teltow-Fläming hinein.
Bereits zuvor hatte der Landkreis vor der Ausbreitung der Krankheit gewarnt. Mit der neuen Allgemeinverfügung wird das Vorgehen nun rechtlich verbindlich geregelt.
Aufstallung und strenge Hygieneauflagen
Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der betroffenen Überwachungszone gelten mehrere verpflichtende Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere:
ein Aufstallungsgebot, bei dem Geflügel nicht mehr frei gehalten werden darf
ein Verbringungsverbot, das den Transport von Tieren einschränkt
zusätzliche Kontrollen der Bestände
Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern
strengere Hygiene- und Sicherheitsvorgaben
Darüber hinaus enthält die Verfügung Regeln zur Dokumentationspflicht, zur Tierkörperbeseitigung sowie Vorgaben für Veranstaltungen mit Geflügel.
Die vollständigen Details sind im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.
Hochansteckende Krankheit bei Geflügel
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten betrifft, aber auch andere Haus- und Wildvögel infizieren kann.
Typische Symptome sind unter anderem Durchfall, Atemprobleme oder Lähmungserscheinungen.
Die Krankheit gilt als bekämpfungspflichtige Tierseuche.
Sie kann sich nicht nur direkt zwischen Tieren ausbreiten, sondern auch über Eier, Fleischprodukte, Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung und Schuhe übertragen werden. Auch Wildvögel und Schadnager können eine Rolle bei der Verbreitung spielen.
Lage bleibt dynamisch
Der Landkreis weist darauf hin, dass sich die Lage kurzfristig ändern könne. Sollte sich das Seuchengeschehen weiter ausbreiten, könnten Schutz- und Überwachungszonen erweitert werden.
Eine aktuelle Übersicht stellt der Landkreis über eine interaktive Karte zum Seuchengeschehen bereit.
Geflügelhalterinnen und -halter werden gebeten, die veröffentlichten Auflagen genau zu beachten und ihre Bestände aufmerksam zu beobachten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608 2225
Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Kontakt im Bedarfsfall über den wöchentlich wechselnden amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst gesucht werden:
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