Schulschwimmen in Rangsdorf bleibt vorerst offen
- Redaktion

- 22. Jan.
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Aktualisiert: 29. Jan.
Schulschwimmen in Rangsdorf bleibt vorerst offen
Rangsdorf - Gemeinde sieht Chancen – Schulamt bremst Planungen
Der Schwimmunterricht für Rangsdorfer Grundschülerinnen und Grundschüler bleibt vorerst ungewiss.
Obwohl die Gemeindevertretung bereits im November 2025 einstimmig den Auftrag erteilt hatte, eine Nutzungsvereinbarung mit der Schwimmschule WellenReiter zu erarbeiten, ist eine kurzfristige Lösung derzeit nicht in Sicht.
Einstimmiger Beschluss – viele offene Fragen
Am 18. November 2025 hatte die Gemeindevertretung klar Position bezogen: Ziel war es, den Schwimmunterricht künftig direkt in Rangsdorf anzubieten.
In der Folge führte die Verwaltung zahlreiche Gespräche mit der Schwimmschule, Schulleitungen, Hortverantwortlichen, dem Schulamt sowie eigenen Mitarbeitenden.
Dabei traten jedoch immer neue Hürden zutage.
Diskutiert wurden unter anderem die Umsetzung des Rahmenlehrplans unter den gegebenen räumlichen Bedingungen, Fragen der Aufsichtspflicht sowie der Einsatz geeigneten Lehrpersonals. Selbst organisatorische Aspekte wie der Bustransport der Kinder – eigentlich kürzer und einfacher als die bisherige Fahrt nach Ludwigsfelde – erwiesen sich als komplexer als zunächst angenommen.
Gemeinde signalisiert Entgegenkommen
Trotz der Schwierigkeiten zeigte sich die Gemeinde mehrfach kompromissbereit. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2025 wurde bekräftigt, dass Rangsdorf bereit sei, zusätzliche Personalkosten zu übernehmen, um den Schwimmunterricht vor Ort zu ermöglichen. Ziel bleibe es, eine pragmatische und tragfähige Lösung im Sinne der Kinder zu finden.
Unterschiedliche Maßstäbe der Schulämter
Besonders kritisch bewertet die Gemeinde die unterschiedliche Praxis der Schulämter. In einer vergleichbaren Schwimmschule in Mittenwalde findet der Schulschwimmunterricht seit Jahren statt.
Die dort eingesetzte Lehrkraft ist beim Schulamt Cottbus angestellt und wäre nach Angaben der Gemeinde auch bereit, den Unterricht in Rangsdorf zumindest bis zum Sommer zu übernehmen.
Für Rangsdorf ist jedoch das Schulamt Brandenburg an der Havel zuständig.
Dieses lehnt sowohl eine Stundenaufstockung der Lehrkraft als auch einen separaten Vertrag grundsätzlich ab.
Zudem wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Planungen für das laufende Schulhalbjahr bereits abgeschlossen seien.
Schulschwimmen könne demnach frühestens zum Schuljahr 2026/27 erneut eingeplant werden – zuvor müssten „alle Voraussetzungen verbindlich geklärt werden“.
Zweifel an Einheitlichkeit der Vorgaben
Für Irritationen sorgt dabei die Frage, ob Beckentiefe und -größe der Rangsdorfer Schwimmschule den Anforderungen entsprechen. Eine Gefährdungsbeurteilung soll nun klären, ob die Voraussetzungen für Schulschwimmen grundsätzlich gegeben sind.
Aus Sicht der Gemeinde wirft dies Fragen auf: Eine baugleiche Einrichtung in Mittenwalde gilt im Zuständigkeitsbereich des Schulamts Cottbus als geeignet – in Rangsdorf jedoch nicht.
Auch die Qualifikation derselben Lehrkraft wird offenbar unterschiedlich bewertet, obwohl landesweit einheitliche Vorgaben gelten sollten.
Entscheidung vertagt – Thema bleibt aktuell
Selbst bei einer positiven Gefährdungsbeurteilung wären weitere Punkte zu klären: der konkrete Ablauf des Unterrichts, der Personaleinsatz sowie der Transport der Kinder.
Klar ist schon jetzt: Das Schulschwimmen wird die Gemeinde Rangsdorf weiter beschäftigen. Eine kurzfristige Rückkehr des Unterrichts vor Ort ist nach aktuellem Stand nicht zu erwarten.
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