top of page

Straßenreinigung in Rangsdorf: Senioren schlagen Alarm – Satzung sorgt für Kritik

Rangsdorf – Saubere Straßen und sichere Wege sind unstrittig. Doch wie diese Ziele erreicht werden sollen, sorgt in Rangsdorf für wachsenden Unmut – vor allem bei älteren Bürgerinnen und Bürgern.


Der Seniorenbeirat der Gemeinde warnt vor erheblichen Belastungen durch die geplante Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung.


Pflicht wird zur Herausforderung

Kern der Kritik ist die weitgehende Übertragung von Reinigungs- und Winterdienstpflichten auf die Grundstückseigentümer. Was auf dem Papier nach Bürgerverantwortung klingt, stellt viele ältere Menschen im Alltag vor erhebliche Probleme.


Schneeräumen, Streuen oder das Freihalten von Gehwegen – körperlich anspruchsvolle Aufgaben, die im Alter oft nur eingeschränkt möglich sind. Der Seniorenbeirat macht deutlich:

Für viele Betroffene sei die Umsetzung schlicht nicht realistisch.


Zeitdruck und Bußgelder als zusätzlicher Druck

Hinzu kommen enge Fristen, innerhalb derer die Arbeiten erledigt werden müssen. Gerade bei winterlichen Bedingungen könne das schnell zur Belastungsprobe werden.


Aus Sicht des Seniorenbeirats drohen dadurch nicht nur organisatorische Schwierigkeiten, sondern auch gesundheitliche Risiken. Gleichzeitig stehen mögliche Bußgelder im Raum, wenn die Pflichten nicht erfüllt werden – ein zusätzlicher Druck für viele Betroffene.


Forderung nach sozialverträglichen Lösungen

Der Seniorenbeirat sieht daher dringenden Nachbesserungsbedarf und richtet klare Forderungen an die Gemeindevertretung:


  • Ausnahmeregelungen für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen

  • stärkere Unterstützung durch kommunale Dienste

  • realistischere Zeitvorgaben

  • Entlastungsmodelle für Betroffene


Man dürfe die Verantwortung für Sicherheit und Sauberkeit nicht einseitig auf jene abwälzen, die diese Aufgaben altersbedingt kaum noch leisten könnten, heißt es aus dem Gremium.


Appell an die Gemeinde

Der Seniorenbeirat fordert die Gemeinde Rangsdorf auf, die Satzung zu überarbeiten und die Lebensrealität älterer Menschen stärker zu berücksichtigen. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl den Anforderungen an Sicherheit als auch sozialen Gesichtspunkten gerecht wird.

Kommentare


Flämont Logo (hell)

Gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da unser Unternehmen der Kleinunternehmerregelung unterliegt.

© 2026 Flämont - eine Marke von Gosciniak & Bettermann Ads & Publishing GbR | Teltow-Fläming | Impressum | Datenschutz | AGB

bottom of page