Geflügelpest in Trebbin: Aufstallung bleibt
- Redaktion

- 19. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Trebbin - Nach dem Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest am 1. Februar 2026 in einem Geflügelbestand in Trebbin gelten die Schutzmaßnahmen weiterhin uneingeschränkt.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming hatte am 4. Februar 2026 eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.
Schutz- und Überwachungszone eingerichtet
Rund um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet.
Für diese Bereiche gelten strenge Vorgaben:
Aufstallungspflicht für Geflügel
Verbot der Herausgabe von Geflügel, Fleisch und Eiern
Umfangreiche tierärztliche Untersuchungen
Nach Angaben des Veterinäramtes wurden alle vorgeschriebenen Kontrollen in beiden Zonen durchgeführt. Weitere Verdachtsfälle seien dabei nicht festgestellt worden.
Die Behörde dankt den Geflügelhalterinnen und -haltern für die reibungslose Zusammenarbeit.
Reinigung verzögert – Frist läuft noch nicht
Nach EU-rechtlichen Vorgaben muss der betroffene Betrieb zunächst vollständig gereinigt und desinfiziert werden, bevor die gesetzlich vorgeschriebene 30-tägige Frist beginnt.
Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse konnte diese Reinigung bislang jedoch noch nicht erfolgen.
Das bedeutet: Die 30-Tage-Frist hat noch nicht begonnen. Entsprechend bleiben die Aufstallungspflicht sowie sämtliche weiteren Anordnungen der Allgemeinverfügung unverändert bestehen.
Erst nach Ablauf dieser Frist soll eine Aufhebungsverfügung veröffentlicht werden.
Diese wird auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming (www.teltow-flaeming.de) bekanntgegeben.
Warum die Aufstallung notwendig ist
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Aufstallung für Hühner, Enten, Gänse und andere gehaltene Vögel eine Belastung darstelle. Der Stress für die Tiere sei bekannt.
Allerdings verlaufe eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus in der Regel tödlich und verursache erheblich größeres Leid. Die Aufstallung sei daher eine wirksame Schutzmaßnahme, um Kontakte zu Wildvögeln zu verhindern und die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Gleichzeitig diene sie dem Schutz von Wildvogelbeständen.
Anzeigepflicht beachten
Der Landkreis erinnert zudem an die gesetzliche Anzeigepflicht für Geflügelhaltungen. Auch Abmeldungen einer Tierhaltung müssen dem Veterinäramt gemeldet werden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden weiterhin gebeten, die Vorgaben konsequent einzuhalten.
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