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Jetzt wird abgerechnet: Nachbarschaftshilfe und politische Signale

Luckenwalde/Potsdam - Wenn Politik einmal nicht über Schlagworte, sondern über ganz konkrete Erleichterungen im Alltag spricht, lohnt ein genauer Blick. Ab Januar 2026 können pflegebedürftige Menschen in Brandenburg private Nachbarschaftshilfe erstmals über die Pflegekasse abrechnen. Was technisch nach einer Verordnungsänderung klingt, bedeutet für viele Familien im Alltag eine spürbare Entlastung: Unterstützung beim Einkaufen, Begleitung zum Arzt, Hilfe bei Formularen oder einfach Gesellschaft im Alltag – bezahlt über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung.


Auffällig ist dabei die politische Tonlage: Noch vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zeigen SPD und CDU, wie nah sie in der Sache beieinanderliegen – und zugleich, wie unterschiedlich die politischen Akzente gesetzt werden. Erik Stohn (SPD) ordnete die Neuregelung als wichtigen Schritt zur Stärkung der häuslichen Pflege ein und stellte vor allem die zusätzliche Flexibilität für Pflegebedürftige und Angehörige heraus. Sein Wahlkreisgegenüber von der CDU, Danny Eichelbaum, begrüßte die Initiative ebenfalls, betonte jedoch stärker die Voraussetzungen für den Erfolg: eine unbürokratische Umsetzung, klare Zuständigkeiten und die klare Abgrenzung zur professionellen Pflege.


„Mehr Flexibilität, mehr Lebensrealität“

Für Erik Stohn steht vor allem der praktische Nutzen für Pflegebedürftige und ihre Familien im Vordergrund. „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen“, erklärte der SPD-Politiker. Nicht immer stünden Angehörige zur Verfügung, gerade im ländlichen Raum seien professionelle Angebote oft begrenzt. „Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird“, so Stohn weiter.


Nach seiner Darstellung gehe es um einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfe, der bestehende Lücken schließe. „Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können“, sagte Stohn. Wer im Alltag unterstütze, entlaste Familien, verhindere Überforderung und stärke das Miteinander vor Ort – „gerade im ländlichen Raum“.


Bild: Erik Stohn (SPD)
Bild: Erik Stohn (SPD)

Ministerium ordnet ein: Ehrenamt mit klaren Leitplanken

Die rechtliche Grundlage für die neue Regelung liefert das Brandenburger Sozialministerium. Sozialministerin Britta Müller erklärte in einer Pressemitteilung, man stärke gezielt die häusliche Pflege. Viele Menschen mit Pflegebedarf wollten möglichst lange zu Hause leben – die Nachbarschaftshilfe sei „eine weitere wichtige Maßnahme, die genau das unterstützt und ermöglicht“.


Klar ist dabei: Nachbarschaftshilfe bleibt ein Ehrenamt. Sie ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein freiwilliges Engagement. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, jedoch auf maximal zehn Euro pro Stunde begrenzt. Unterstützt werden dürfen höchstens zwei pflegebedürftige Personen. Voraussetzung sind zudem eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen.


Das Ministerium betont, dass es dabei nicht um Pflegetätigkeiten gehe, sondern um alltagsnahe Unterstützung: Einkäufe, Begleitung, Gespräche, Struktur im Alltag. Genau dort liege der Mehrwert – auch im Kampf gegen Einsamkeit im Alter.


Regelung muss unbürokratisch funktionieren

Für die CDU ist die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe grundsätzlich richtig, darf aber nicht zur Mogelpackung werden. Danny Eichelbaum, Mitglied der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, machte auf Anfrage des Flämont deutlich: „Jede Initiative, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützt und pflegende Angehörige entlastet, ist grundsätzlich zu begrüßen.“


Gerade in Regionen wie Teltow-Fläming sei der Bedarf enorm. „Viele Menschen engagieren sich bereits heute füreinander – dieses Engagement verdient Wertschätzung und praktikable Rahmenbedingungen“, sagte Eichelbaum. Die Anerkennung als abrechenbares Angebot könne ein sinnvoller Baustein sein, um Versorgungslücken zu schließen.


Bild: Danny Eichelbaum
Bild: Danny Eichelbaum

Zugleich formulierte der CDU-Politiker eine klare Erwartung an das Land: „Entscheidend wird sein, dass die Regelung in der Praxis unbürokratisch funktioniert.“ Komplizierte Abrechnungen dürften Ehrenamtliche nicht abschrecken. Pflegebedürftige und ihre Familien bräuchten „einfache, verständliche Verfahren und verlässliche Beratung vor Ort“.


Noch deutlicher wurde Eichelbaum beim Blick auf die Gesamtverantwortung: „Nachbarschaftshilfe darf kein Ersatz für fehlende professionelle Pflegeangebote werden.“ Ehrenamt könne ergänzen – „aber nicht kompensieren, was strukturell fehlt“. Das Land müsse weiterhin den Ausbau ambulanter Dienste fördern und Pflege langfristig finanzierbar halten.


Große Bedeutung für Teltow-Fläming

Gerade im Landkreis Teltow-Fläming, wo Wege lang und Angebote ungleich verteilt sind, trifft die Neuregelung auf einen wachsenden Bedarf. Vieles, was bisher informell lief, erhält nun einen rechtssicheren Rahmen. Das schafft Transparenz – und Anerkennung für diejenigen, die sich engagieren.


Die CDU-Fraktion im Landtag betont in diesem Zusammenhang, dass Nachbarschaftshilfe mehr sei als Organisation und Abrechnung. Es gehe um Zusammenhalt, Verantwortung und Menschlichkeit – Werte, die gerade im ländlichen Raum seit jeher gelebt würden.


Ein guter Schritt – mit politischer Verantwortung

Die neue Regelung zur Nachbarschaftshilfe zeigt, wie Politik konkret im Alltag wirken kann. Die SPD hebt die soziale Öffnung und Flexibilität hervor, die CDU achtet auf Umsetzbarkeit, Verantwortung und die Grenzen des Ehrenamts. Beides ist notwendig.


Wenn die Verfahren einfach bleiben, die Beratung vor Ort funktioniert und die professionelle Pflege nicht aus dem Blick gerät, kann Nachbarschaftshilfe zu einem echten Gewinn werden – für Pflegebedürftige, für Angehörige und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Brandenburg und Teltow-Fläming.

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