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Landkreise pochen auf Klarheit

Aktualisiert: 30. Jan.

Richtungsweisender Gerichtstermin zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg


Teltow-Fläming - Am Mittwoch, 28. Januar 2026, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über zentrale Fragen der Rettungsdienst-Finanzierung im Land Brandenburg.


In dem Verfahren OVG 6 A 13/25 klagen mehrere Krankenkassen – darunter die AOK Nordost – gegen den Landkreis Teltow-Fläming. Die Entscheidung gilt als richtungsweisend für alle brandenburgischen Landkreise.


Worum es im Kern geht

Im Mittelpunkt steht die Auslegung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes und damit die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat, wenn ein Rettungsdienst alarmiert wird, medizinische Hilfe leistet, aber kein Transport in eine Klinik erfolgt.


Solche Einsätze – im Fachjargon als „Fehlfahrten“ oder „Fehleinsätze“ bezeichnet – gehören zum Alltag der Notfallversorgung und ergeben sich aus der medizinischen Lage vor Ort.

Die Krankenkassen vertreten seit Jahren die Auffassung, Kosten seien nur dann zu erstatten, wenn ein Patient tatsächlich in eine Notaufnahme transportiert werde.


Der Landkreis weist diese Sichtweise zurück und betont, dass medizinische Entscheidungen nicht von Abrechnungsfragen abhängig gemacht werden dürften.


Rettungsdienst: hohe Anforderungen, steigende Kosten

Nach Darstellung des Landkreises seien die Kosten des Rettungsdienstes weder willkürlich noch unwirtschaftlich.


Personal werde tarifgebunden bezahlt, Fahrzeuge, Medizintechnik und Betriebsmittel würden über geregelte Vergabe- und Beschaffungsverfahren wirtschaftlich beschafft. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an Vorhaltung, Ausstattung und Einhaltung der Hilfsfristen – ebenso wie die Einsatzzahlen.


Zugleich verweist der Landkreis darauf, dass Krankenkassen davon profitieren, wenn der Rettungsdienst vor Ort eine Lage medizinisch klärt und teure Klinikaufenthalte vermieden werden können.


Übergangsregelung belastet den Landkreis

Um Bürgerinnen und Bürger nicht zu verunsichern oder finanziell zu belasten, haben Landkreise und Krankenkassen bislang Übergangsregelungen vereinbart. Strittige Kostenbestandteile werden dabei bis zur gerichtlichen Klärung ausgeklammert.


Für den Landkreis Teltow-Fläming hat dies jedoch erhebliche Folgen: Bis Ende 2025 summierte sich der Einnahmeausfall auf rund zehn Millionen Euro.

Diese Mittel fehlen unmittelbar für Personal, Ausbildung, Fahrzeuge und Ausstattung im Rettungsdienst und müssen derzeit durch den Landkreis vorfinanziert werden.


Der Landkreis erwartet, dass nach einer gerichtlichen Klarstellung ausstehende Beträge vollständig ausgeglichen werden.


Erwartung: Bestätigung der Finanzierungsstruktur

Der Landkreis geht davon aus, dass das Gericht die im Rettungsdienstgesetz vorgesehene Finanzierungsstruktur bestätigt. Eine solche Entscheidung würde den jahrelangen Grundsatzstreit beenden und aus Sicht der Landkreise ein klares Signal senden:


  • Medizinische Entscheidungen dürfen nicht von Abrechnungslogik abhängen.

  • Der Notruf 112 muss ohne Angst vor finanziellen Folgen gewählt werden können.

  • Eine flächendeckende Notfallversorgung braucht eine dauerhaft gesicherte Finanzierung.


Sollte der Rettungsdienst strukturell nicht mehr kostendeckend finanzierbar sein, sehen die Landkreise das Land Brandenburg in der Verantwortung, da die Sicherstellung der Notfallversorgung eine staatliche Kernaufgabe sei.

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