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Rettungsdienstversorgung gesichert – Landkreis sieht Handlungsdruck beim Land

Teltow-Fläming - Urteil des Oberverwaltungsgerichts kippt Gebührensatzung – Notfallversorgung läuft weiter.

Der Rettungsdienst im Landkreis Teltow-Fläming bleibt trotz eines richtungsweisenden Urteils des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg voll einsatzfähig.


Das Gericht erklärte die Gebührensatzung des Landkreises aus dem Jahr 2020 für unwirksam. An der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ändere das jedoch nichts, betont die Kreisverwaltung.


Worum es vor Gericht ging

Gegenstand der Normenkontrollklage von insgesamt elf Kranken- und Ersatzkassen war die Frage, ob sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze in die Gebührenabrechnung einbezogen werden dürfen.

Als Fehlfahrten gelten Einsätze, bei denen medizinische Hilfe vor Ort geleistet wird, ein Transport ins Krankenhaus aber nicht erforderlich ist – ebenso Einsätze ohne Patientenkontakt.


Das Gericht stellte klar, dass es keine gebührenrechtliche Rechtfertigung gebe, Kosten für Leistungen zu erheben, die der Gebührenschuldner weder bestellt noch in Anspruch genommen habe. Eine entsprechende Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Leistungs- und Kostenproportionalität und überschreite die zulässige Fehlertoleranz.


Landrätin: Versorgung zu keinem Zeitpunkt gefährdet

Landrätin Kornelia Wehlan stellte unmittelbar nach der Entscheidung klar, der bodengebundene Rettungsdienst stehe den Menschen im Landkreis weiterhin zuverlässig und uneingeschränkt zur Verfügung.


Die Versorgungssicherheit sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Zugleich kündigte sie an, die Urteilsbegründung sorgfältig zu prüfen.

Der Landkreis werde bewerten, ob ein Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt werde. Parallel dazu müssten die satzungsrechtlichen Konsequenzen bewertet werden.


Forderung nach tragfähiger Lösung für Brandenburg

Auch der Werkleiter des Rettungsdienstes, Herr Bouchon, machte deutlich, dass es nicht um kurzfristige Einzelmaßnahmen gehe. Ziel sei vielmehr eine rechtssichere und dauerhaft tragfähige Finanzierungsstruktur für den Rettungsdienst im Flächenland Brandenburg.


Aus Sicht des Landkreises besteht nun dringender Gesprächsbedarf mit dem Land Brandenburg – insbesondere zum Kostendeckungsprinzip und zu kurzfristig umsetzbaren Lösungen.

Wehlan betonte, der Handlungsdruck sei erheblich.

Die Sicherstellung der Notfallversorgung sei eine gesamtstaatliche Kernaufgabe und dürfe nicht an offenen Finanzierungsfragen scheitern. Gerade mit Blick auf Krisenlagen sei ein leistungsfähiger Rettungsdienst unverzichtbar.

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