Verkaufsoffene Sonntage 2026: Stadt Luckenwalde sammelt Vorschläge
- Redaktion

- 29. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Feb.
Luckenwalde - Die Luckenwalde bereitet die rechtlichen Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2026 vor.
Wie das Ordnungsamt mitteilt, soll eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an ausgewählten Sonn- und Feiertagen ermöglicht. Grundlage ist das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG).
Gesetzlicher Rahmen klar geregelt
Nach § 5 Abs. 1 und 2 BbgLöG können Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet oder in abgegrenzten Bereichen ausnahmsweise öffnen.
Voraussetzung ist stets ein besonderes oder regionales Ereignis – etwa ein Stadtfest, ein Jubiläum oder eine vergleichbare Veranstaltung.
Reine Umsatzinteressen reichen ausdrücklich nicht aus, um den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe zu durchbrechen.
Maximal sechs Termine – mit festen Grenzen
Konkret erlaubt das Gesetz:
bis zu fünf Sonn- oder Feiertage pro Kalenderjahr aus Anlass besonderer Ereignisse,
einen zusätzlichen Termin bei regionalen Anlässen,
Öffnungszeiten zwischen 13 und 20 Uhr,
die Festlegung per ordnungsbehördlicher Verordnung.
Zudem gilt: Mehr als zwei verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen sind unzulässig. An Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie an den beiden Weihnachtsfeiertagen sind Öffnungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Händler können jetzt Vorschläge einreichen
Gewerbetreibende und Verkaufsstellen, die 2026 an einem verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen möchten, sind aufgerufen, bis zum 20. Februar 2026 Vorschläge einzureichen.
Erforderlich ist eine ausführliche Begründung, die den Bezug zu einem konkreten Ereignis nachvollziehbar darlegt.
Die Anträge können beim Ordnungsamt der Stadt Luckenwalde (Abteilung Gewerbe/Markt) oder beim Stadtmarketing Luckenwalde e. V. eingereicht werden.
Die Stadt prüft anschließend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und welche Termine in die Verordnung aufgenommen werden.
Ziel: Belebung mit Augenmaß
Mit dem Verfahren will die Stadt eine rechtssichere Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen, städtischem Leben und dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe erreichen. Verkaufsoffene Sonntage sollen die Innenstadt beleben – jedoch klar eingebettet in das öffentliche Geschehen und im Einklang mit dem Gesetz.
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